Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 170 Antragsverfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/170#abs-1 (1) Die Zustimmung zur Kündigung beantragt der Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich oder elektronisch. Der Begriff des Betriebes und der Begriff der Dienststelle im Sinne dieses Teils bestimmen sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsrecht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/170#abs-2 (2) Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/170#abs-3 (3) Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 170 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 17.10.2024 – 10 A 684/22.Z
- VG Osnabrück, 21.08.2025 – 4 A 162/23
- VG Köln, 29.04.2025 – 7 K 4060/23
- LAG Hessen, 10.09.2021 – 10 Sa 347/21Zitiert von 1
- VG Bayreuth, 24.06.2022 – B 8 K 21.751Zitiert von 1
- ArbG Frankfurt am Main, 26.09.2019 – 21 BV 640/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Baden-Württemberg, 30.09.2025 – 15 Sa 1/25
- VG München, 03.07.2025 – M 15 SN 25.2733Zitiert von 2
- VG Bayreuth, 22.05.2025 – B 8 K 24.1287
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 170 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.07.2017 Ausfertigung
§ 170 geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2541)
BGBl. 2017 I S. 2541
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.